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Steuernews

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Faktorverfahren bei Ehegatten oder Lebenspartnern

Torsten Weismann

In vielen Fällen in denen ein Ehegatte oder Lebenspartner ein höheres Einkommen erzielt als der Andere, stellt beim Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 unterjährig die günstigste Kombination dar, da hier das monatliche Nettoeinkommen höher als bei der Kombination 4/4 ist. Allerdings passt diese Kombination nur, wenn der eine Ehegatte oder Lebenspartner ca. 60% des Gesamteinkommens und der andere ca. 40% verdient. Andernfalls ergeben sich am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuererklärung Nachzahlungen. Diese wiederum führen dazu, dass das Finanzamt für das Laufende sowie die Folgejahre vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festsetzt.

Mit dem sogenannten Faktorverfahren kann, wenn das voraussichtliche Jahreseinkommen bekannt oder abschätzbar ist, eine solche Nachzahlung und somit auch die Vorauszahlungen, vermieden werden. Auf Antrag ermittelt das Finanzamt den zu berücksichtigenden Faktor und teilt diesen über die sog. ELStAM-Daten dem Arbeitgeber mit, welcher die Lohnsteuer dann unter Berücksichtigung der Steuerklasse 4/4 und des festgesetzten Faktors ermittelt.

Würde z.B. der Ehegatte A 36.000 EUR und der Ehegatte B 20.400 EUR pro Jahr verdienen, würde sich ohne Berücksichtigung von Werbungskosten bei der Kombination 3/5 eine Nachzahlung von 218 EUR ergeben, bei der Kombination 4/4 eine Erstattung von 208 EUR. Bei der Wahl des Faktorverfahrens ergibt sich ein Faktor von 0,971, dieser wiederum führt dazu, dass sich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung ergibt (Beispiel nach BMF v. 29.11.2013).

Liegen die Einkommen der Ehegatten oder Lebenspartner weiter auseinander als im Beispielfall, erhöht sich die Nachzahlung bei der Kombination 3/5 weiter, ebenso die Erstattung bei der Kombination 4/4, so dass ein Wechsel der Steuerklassen auf die ungünstigere Kombination in der Regel nicht in Betracht kommt. Beim Faktorverfahren erhöht sich der Lohnsteuerabzug des besser Verdienenden gegenüber der Lohnsteuerklasse III, beim geringer Verdienden vermindert sich der Lohnsteuerabzug gegenüber der Lohnsteuerklasse V.

Das Faktorverfahren ist über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung zu beantragen, die voraussichtlichen Einkommen sind auf der ersten Seite einzutragen, auf der letzten Seite ist unter Punkt F der Antrag zu stellen und des weiteren Angaben zur Sozialversicherungspflicht zu machen.