Einspruch per e-mail
Torsten Weismann
Seit 1.08.2013 eröffnet § 357 AO die Möglichkeit, den Einspruch gegen einen Steuerbescheid in elektronischer Form einzulegen, d.h. die Einlegung ist auch per e-mail möglich. Daneben ist natürlich der Postweg und die Einlegung per Telefax zulässig.
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