Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag
Torsten Weismann
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 ergeben sich zum 1.1.2016 wesentliche Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag. In der bisherigen Fassung ermöglichte dieser Unternehmen bei beabsichtigter Investition 40% der geplanten Anschaffungskosten steuermindernd vom Gewinn des laufenden Jahres abzuziehen. Hierdurch kann die Steuerbelastung vermindert und ein Teil der Investition aus der verminderten Steuerzahlung finanziert werden.
Lesen Sie welche Änderungen zum 1.1.2016 beim Investitionsabzugsbetrag in Kraft getreten sind.
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