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Steuernews

Hier finden Sie regelmäßig aktuelle News und wichtige Änderungen rund um das Thema Steuer.

Kassennachschau

Torsten Weismann

Neben der bereits seit den letzten Jahren möglichen Umsatzsteuer- und Lohnsteuernachschau, bei der ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer regulären Prüfung bei einem Steuerpflichtigen vor Ort Sachverhalte prüfen kann, die einer Sicherstellung der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der beiden Steuern dienen soll, besteht seit 1.1.2018 auch die Möglichkeit einer sog. Kassennachschau. Der neu eingeführte § 146b AO eröffnet die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchung von Kasseneinnahmen und –ausgaben während der üblichen Öffnungszeiten prüfen kann.

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Steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten

Torsten Weismann

Fahrten, die ein Steuerpflichtiger mit seinem privaten Fahrzeug in Zusammenhang mit den vom ihm erzielten Einkünften tätigt, können bei der Ermittlung der Einkünfte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Der wohl häufigste Fall sind hier die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die gesetzlich geregelt mit 0,30 EUR je Entfernungskilometer berücksichtigt werden können, sog. Entfernungspauschale.

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Dienstwagen bei Minijob möglich?

Torsten Weismann

In einem aktuell vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall (Urteil v. 27.09.2017 - 3 K 2547/16) hatte sich das Gericht mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Steuerpflichtigen und dessen Ehefrau anzuerkennen ist, wenn die Ehefrau nur auf sogenannter Minijob-Basis angestellt ist und der Arbeitslohn überwiegend in Form der Überlassung eines Dienstwagens vergütet wird.

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Neues zu den 44 EUR Gutscheinen

Torsten Weismann

Ein inzwischen gern genutztes Gestaltungsinstrument bei Neueinstellung oder Lohnerhöhungen ist die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 EUR i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 11 EStG, der sog. 44 EUR Gutschein. Ursprünglich war dieses Gestaltungsinstrument häufig in Form eines Tankgutscheins genutzt worden, hier mussten aber strenge Formalitäten eingehalten werden, z.B. durfte nicht der Wert des Gutscheins ausgewiesen sein sondern es musste angegeben werden welche Ware in welchem Umfang bezogen werden kann, beispielsweise „35 Liter Dieselkraftstoff“. Mit Urteil vom 11.11.2010 hatte der BFH dann entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auch einen auf einen Euro-Betrag lautenden Gutschein zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn zuwenden kann und es sich hierbei, wenn die Freigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG eingehalten wird, um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bezug handelt. Hierdurch hatte sich die Handhabung stark vereinfacht.

In einem aktuellen Urteil hat nun aber das FG Baden-Württemberg dazu Stellung bezogen, wie Nebenkosten bei der Bemessung der 44 EUR Freigrenze zu berücksichtigen sind.

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Zumutbare Belastung – Neue Berechnungsweise

Torsten Weismann

In seinem Urteil vom 19.01.2017 (VI R 75/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bereits seit den 1980er Jahren durch die Finanzverwaltung angewendete und auch von der Rechtsprechung geduldete Methode zur Ermittlung der Höhe der zumutbaren Belastung überraschender Weise neu ausgelegt. § 33 Abs. 1 EStG regelt, dass außergewöhnliche Belastungen, wie z.B. Arztkosten steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn Sie einen gesetzlich geregelten und vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) abhängigen Betrag überschreiten.

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Erfreuliches zum Arbeitszimmer

Torsten Weismann

Der seit dem Jahr 2007 geltende § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG schränkt die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer ein. So sind diese nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer außerdem den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Nutzung darstellt. Dies bedeutet, dass die Kosten nur noch im Fall von Heimarbeitern, die ausschließlich im Arbeitszimmer tätig sind, unbegrenzt abzugsfähig sind. Ist jemand dagegen z.B. im Außendienst tätig, erbringt aber Nacharbeiten im Arbeitszimmer und hat bei seinem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Kosten auf 1.250 EUR pro Jahr beschränkt, da hier der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer erbracht wird.

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Verteilung von Instandhaltungsaufwand nach § 82b EStDV

Torsten Weismann

Nach § 82b EStDV besteht abweichend von der Regelung des § 11 Abs. 2 EStG (Abflussprinzip) die Möglichkeit größere Instandhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen und sie somit nicht im Jahr der Zahlung in einer Summe von den Einnahmen abzuziehen. Dies macht vor allem Sinn, wenn die Höhe der Instandhaltungsaufwendungen zu einem so hohen Verlust aus Vermietung und Verpachtung führen würde, dass sich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Steuerabzugsbeträge, wie z.B. Handwerkerdienstleistungen, nicht mehr steuerlich auswirken würden. Durch die Verteilung kann es dann zwar dazu kommen, dass im Jahr der Zahlung, trotz der hohen Instandhaltungsaufwendungen eine (geringe) Steuerlast verbleibt, in den Folgejahren sich aber zusätzliche Entlastungen ergeben.

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Zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß?

Torsten Weismann

Bei Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ist nach dem Gesetzeswortlaut die sog. zumutbare Eigenbelastung zu berücksichtigen. Diese richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte e (GdE) sowie der Anzahl der Kinder.

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) waren aktuell zwei Verfahren zur Frage anhängig, ob die Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung verfassungsgemäß ist.

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Zufluss-Abfluss-Prinzip

Ulf Kollross

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie den Überschusseinkünften (z.B. bei der Vermietung) gilt das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip des § 11 EStG. Einnahmen und Ausgaben werden nach dem Zeitpunkt ihres Zu- bzw. Abflusses zugeordnet und nicht wie bei der Bilanzierung der Periode, zu der sie wirtschaftlich gehören. Diese Regelung kann zur Steuerung des Jahresgewinns genutzt werden -aber es gibt eine Ausnahme.

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Steuerliche Behandlung der Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer

Torsten Weismann

Es gibt wenig Sachverhalte, die im deutschen Steuerrecht nicht geregelt sind, eine weitere Lücke hat die OFD Nordrhein-Westfahlen gefunden und auch prompt geschlossen. In der Kurzinfo LSt 1/2016 vom 3.05.2016 wird geregelt, wie der Fall zu behandeln ist, in dem ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad zur privaten Nutzung überlässt und dieses nicht kauft sondern least. Um diesen Sachverhalt steuerlich korrekt zu behandeln, ist es in diesem Fall wichtig zu wissen, wem das Fahrrad wirtschaftlich zuzurechnen ist. Aber der Reihe nach.

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Aktuelles für Vermieter

Torsten Weismann

Nach derzeitigem Stand sind zum Jahreswechsel 2016 für Vermieter keine gravierenden Gesetzesänderungen zu erwarten. Allerdings gab es in letzter Zeit das eine oder andere Gerichtsurteil sowie Verwaltungsanweisungen, die zu beachten sind. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Abziehbarkeit von Schuldzinsen nach Veräußerung eines vermieteten Objekts.

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Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag

Torsten Weismann

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 ergeben sich zum 1.1.2016 wesentliche Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag. In der bisherigen Fassung ermöglichte dieser Unternehmen bei beabsichtigter Investition 40% der geplanten Anschaffungskosten steuermindernd vom Gewinn des laufenden Jahres abzuziehen. Hierdurch kann die Steuerbelastung vermindert und ein Teil der Investition aus der verminderten Steuerzahlung finanziert werden.

Lesen Sie welche Änderungen zum 1.1.2016 beim Investitionsabzugsbetrag in Kraft getreten sind.

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Erbschaftsteuerliche Verschonungsregelung für das Familienheim

Torsten Weismann

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a und 4b ErbStG bleibt ein sog. Familienwohnheim das bei Eheleuten zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen wird (Schenkung) oder von Todes wegen (Erbschaft) erworben wird von der Erbschaft- und Schenkungssteuer teuer befreit. Auch bei der Übertragung auf Kinder bleibt diese im Erbfall nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass der Erblasser die Wohnung vor seinen Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und der Erwerber diese nach dem Erbanfall unverzüglich ebenfalls zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

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Lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Torsten Weismann

Die private Fahrzeugnutzung wird grundsätzlich pauschal nach der sog. 1% Regelung ermittelt, bei welcher der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bei seiner Erstzulassung maßgeblich ist. Dies kann nachteilig sein, wenn z.B. ein Fahrzeug, ursprünglich einen hohen Listenpreis hatte oder aber ein Fahrzeug fast ausschließlich für berufliche Fahrten eingesetzt ist.

Die Alternative zur pauschalen Ermittlung des Privatanteils stellt das Führen eines Fahrtenbuchs dar.  Allerdings ist die Führung eines Fahrtenbuchs sehr aufwendig und die Gefahr, dass die Aufzeichnungen aufgrund formeller Mängel verworfen werden, ist groß. Im folgenden einige Fakten die dabei zu bedenken sind.

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Doppelte Haushaltsführung - Teil 1

Torsten Weismann

Wird aus beruflichen Gründen ein Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort begründet, beispielsweise wegen Aufnahme einer neuen Beschäftigung an einem Ort, von dem eine tägliche Rückkehr zur Hauptwohnung nicht möglich ist, so können die Kosten hierfür als Werbungskosten oder im Fall von selbständig Tätigen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Lesen Sie hier im ersten Teil, welche Voraussetzung vorliegen müssen und welche Kosten abzugsfähig sind.

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